|
|
|
|
Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag (AGB's)
Rechte und Pflichten des
Gastes
|
Im Zusammenhang mit einer Zimmer- bzw. FeWo - Reservierung
möchten wir Sie,
lieber Feriengast auf Ihre Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
aufmerksam machen. Die vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. herausgegebenen
Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Gast und Vermieter.
- 1) Der Gastaufnahmevertrag ist
abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung (FeWo) bestellt und zugesagt oder,
falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.
- 2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- 3) Der Vermieter ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. der FeWo
dem Gast Schadensersatz zu leisten. (Ausnahme: höhere Gewalt)
4) Storno-/Rücktrittsregelung:
Wenn Sie sich veranlasst sehen, von Ihrem gebuchten Aufenthalt zurücktreten zu
müssen, senden Sie uns bitte Ihren Stornierungswunsch schriftlich zu (per Post, Mail,
Fax).
Stornierungen per Telefon sind nicht möglich.
Mit einem Rücktritt von Ihrem Aufenthalt im Gasthaus Kranz sind evtl. Kosten
verbunden.
Falls Sie selbst eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben und eine
für die Versicherung gültige Begründung für den Rücktritt haben, so können die
Kosten möglicherweise von der Versicherung zurückgefordert werden.
Die Kosten bei Stornierung/Rücktritt betragen:
Für Ferienwohnungen gilt:
- Bis 30 Tage vor dem Anreisedatum ist die Stornierung kostenfrei.
- Bei einem Rücktritt vom 30. Tag bis einschließlich fünfzehn Tage vor dem
vereinbartem Mietbeginn 50 % des Mietpreises.
- Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtantritt werden 80% des Mietpreises
berechnet.
Für Zimmer gilt:
- Bis zwei Tage vor dem Anreisedatum ist die Stornierung kostenfrei.
- Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtantritt werden 80% des Mietpreises
berechnet.
- 5) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben
gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. FeWo's nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der FeWo hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- 6) Anzahlungen:
Das Gasthaus Kranz ist nach dem Buchungsabschluss berechtigt, eine Anzahlung in
angemessener Höhe zum Gesamtbetrag zu verlangen. Die Zahlungsfrist und Höhe der
Anzahlung, sowie die Bankverbindung wird Ihnen auf der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Falls Sie die Zahlungsfrist überschritten haben, ist das Gasthaus Kranz
berechtigt, den Gastaufnahmevertrag einseitig aufzulösen, sowie Sie mit den
entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe Ziffer 4) zu belasten. Sie werden darüber per
Mail, Post oder per Telefon verständigt.
- 7) Vertragspartner sind der jeweilige
Gastgeber (Gasthaus Kranz) und der Gast.
- 8) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Betriebsort (Stühlingen-Lausheim).
Stand: Januar 2011
.
Den
Gastaufnahmevertrag als .pdf-Datei zum herunterladen und ausdrucken:
drucken
|
|
|
|