AGB’s für Apartment-Buchungen

Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag (AGB’s)
Rechte und Pflichten des Gastes

Im Zusammenhang mit einer Zimmer- bzw. Ferienwohnung/Apartment – Reservierung möchten wir Sie,
lieber Gast auf Ihre Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag aufmerksam machen. Die vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. herausgegebenen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Gast und Vermieter.

•1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung/das Apartment bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.

•2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

•3) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. der Ferienwohnung/des Apartments dem Gast Schadensersatz zu leisten. (Ausnahme: höhere Gewalt)

•4) Storno-/Rücktrittsregelung:
Wenn Sie sich veranlasst sehen, von Ihrem gebuchten Aufenthalt zurücktreten zu müssen, senden Sie uns bitte Ihren Stornierungswunsch schriftlich zu  (per Post, Mail oder Fax).
Stornierungen per Telefon sind nicht möglich.

Mit einem Rücktritt von Ihrem Aufenthalt im Gasthaus Kranz sind eventuell Kosten verbunden.
Falls Sie selbst eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben und eine für die Versicherung gültige Begründung für den Rücktritt haben, so können die Kosten möglicherweise von der Versicherung zurückgefordert werden.

Die Kosten bei Stornierung/Rücktritt betragen:

Für Ferienwohnungen/Apartments gilt:

– Bis zu 14 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren.
Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 14 Tagen vor der Anreise 80 % des gesamten Mietpreises.
– Bei Nichtantritt werden ebenfalls 80% des gesamten Mietpreises berechnet.


Für Zimmer gilt:

– Bis zu zwei Tage vor dem Anreisedatum ist die Stornierung kostenfrei.
– Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtantritt werden 80% des gesamten Mietpreises berechnet.

•5) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen/Apartments nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der FeWo hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

•6) Anzahlungen:
Das Gasthaus Kranz ist nach dem Buchungsabschluss berechtigt, eine Anzahlung in angemessener Höhe zum Gesamtbetrag zu verlangen. Die Zahlungsfrist und Höhe der Anzahlung, sowie die Bankverbindung wird Ihnen auf der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Falls Sie die Zahlungsfrist überschritten haben, ist das Gasthaus Kranz berechtigt, den Gastaufnahmevertrag einseitig aufzulösen, sowie Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe Ziffer 4) zu belasten. Sie werden darüber per Mail, Post oder per Telefon verständigt.

•7) Vertragspartner sind der jeweilige Gastgeber (Gasthaus Kranz) und der Gast.

•8) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort (Stühlingen-Lausheim).

Stand: April 2018
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Den Gastaufnahmevertrag als .pdf-Datei zum herunterladen und ausdrucken:
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